1.1.Wir schließen Verträge und nehmen Aufträge
ausschließlich zu den vorliegenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) entgegen. Dies gilt auch für
Ergänzungs- und Folgeaufträge. Unsere Vertragspartner stimmen
zu, dass im Fall der Verwendung von AGB von unseren
Geschäftsbedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen
des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
1.2.Angebote werden nur schriftlich erteilt
und gelten freibleibend. Die Annahme eines vom Auftragnehmer
erstellten Anbotes ist – sofern nicht anders vereinbart – nur
hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistungen möglich.
1.3.Kostenvoranschläge werden ebenfalls nur
schriftlich erteilt und sind, sofern nicht anders vereinbart,
unverbindlich. Stellt sich bei einem unverbindlichen
Kostenvoranschlag im Sinne des § 1170a (2) ABGB eine
beträchtliche Überschreitung des vereinbarten Entgelts als
unvermeidbar heraus, so hat dies der Auftragnehmer zu dem
Zeitpunkt dem Auftraggeber anzuzeigen, zu welchem eine mehr als
15%ige Überschreitung des ursprünglich vereinbarten
Gesamtpreises abzusehen ist.
1.4.Der Auftraggeber hat Leistungen, die der
Auftragnehmer abweichend vom Vertrag ausführt, dann
anzuerkennen und zu vergüten, wenn die Leistung zur
Vertragserfüllung notwendig war, dem mutmaßlichen
Vertragswillen entspricht und die Abweichung für den
Auftraggeber zumutbar ist.
1.5.Der Vertrag kommt erst durch die
schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Die in Katalogen,
Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur
maßgeblich, wenn sie von uns in der Auftragsbestätigung
ausdrücklich bestätigt werden.
1.6.Allfällige für die Ausführung eines
Auftrages notwendige, von Behörden oder Dritten zu erteilende
Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu erwirken, der uns
diesbezüglich zu informieren und allenfalls schad- und klaglos
zu halten hat. Wir sind nicht verpflichtet, mit den Arbeiten zu
beginnen, bevor diese Genehmigungen rechtswirksam erteilt
wurden.
1.7.Der angemessene Aufwand für auf Wunsch des
Auftraggebers angefertigte Entwürfe, Skizzen oder Muster ist
uns über unser Verlangen umgehend auch dann zu ersetzen, wenn
der in Aussicht genommene Auftrag nicht erteilt wird.
1.8.Wir behalten uns sämtliche Rechte an den
von uns verwendeten Entwürfen, Angeboten, Projekten und den
zugehörigen Zeichnungen, Maßbildern und Beschreibungen vor.
Diese Unterlagen dürfen, auch wenn sie nicht von uns stammen,
vom Auftraggeber nicht in einer über den Vertragsinhalt
hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere
nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und
sind uns über unser Verlangen sofort zurückzustellen.
2.1.Preise sind freibleibend und verstehen
sich ab unserem Lager ausschließlich Verpackung, Verladung,
Versicherung und Mehrwertssteuer, es sei denn, dass schriftlich
etwas anderes festgelegt wird. Ist die Lieferung mit Zustellung
vereinbart, so verstehen sich die Preise ohne Abladen und ohne
Vertragen.
2.2.Die Preise fußen auf den Kosten zum
Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe. Wir sind berechtigt, die Preise
anzupassen, wenn die Bestellung von einem Gesamtangebot
abweicht oder, wenn die Kosten sich bis zum Zeitpunkt der
Lieferung bzw. Leistungserbringung geändert haben. Eine
Preisanpassung erfolgt insbesondere, wenn sich Lohnkosten
aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen oder zur
Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Material,
Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. ohne,
dass wir darauf Einfluss haben, verändert haben.
3.1.Lieferzeiten werden bestmöglich
eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Wurde deren
Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich vereinbart, hat uns
der Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von zumindest vier
Wochen zu gewähren.
3.2.Höhere Gewalt und sonstige
unvorhergesehene Umstände entbinden uns von der
Lieferverpflichtung.
3.3.Annahmeverzug durch den Auftraggeber
berechtigt uns wahlweise zum Rücktritt unter Geltendmachung des
entstandenen Schadens oder dazu, die Erfüllung des
Rechtsgeschäftes bei Geltendmachung des darüber hinaus
entstandenen Schadens zu verlangen.
4.1.Die Rechnungsbeträge sind mit
Rechnungsdatum fällig und zahlbar binnen einer Frist von 14
Tagen porto- und spesenfrei ohne jeden Abzug. Eigenmächtiger
Skontoabzug ist unstatthaft. Die Einräumung von Skonto bedarf
ausdrücklicher schriftlicher gesonderter Vereinbarung.
4.2.Reparaturrechnungen sind sofort nach
Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
4.3.Bei Teilverrechnungen sind die
entsprechenden Teilbeträge mit Erhalt der betreffenden Faktura
zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge,
welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über
die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig
von den für die Hauptlieferung vereinbarten
Zahlungsbedingungen.
4.4.Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind
wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe üblicher Bankzinsen,
mindestens aber 14 % p.a. zu verrechnen und sind vereinbarte
Preisnachlässe hinfällig. Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit
nicht, oder erhält der Auftragnehmer Auskünfte, wonach sich des
Auftraggebers finanzielle Verhältnisse verschlechtert haben, so
kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl die Zahlung sämtlicher
noch offen stehender Rechnungen – ob fällig oder nicht –
verlangen und/oder alle noch ausstehenden Lieferungen /
Leistungen stornieren und weitere Lieferungen / Leistungen nur
gegen Vorauskasse durchführen oder von der Stellung einer
angemessenen Sicherheit abhängig machen.
4.5.Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber,
uns für den Fall seines Zahlungsverzuges sämtliche Mahn- und
Inkassospesen sowie sonstige durch die außergerichtliche
Betreibung entstandenen Kosten in der jeweils tarif-,
verordnungs- oder gesetzmäßigen Höhe zu ersetzen.
4.6.Der Auftraggeber ist nicht berechtigt,
Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen
Ansprüchen, welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit
Gegenforderungen aufzurechnen.
5.1.Nutzung und Gefahr gehen auf den
Auftraggeber über, wenn der Liefergegenstand unser Werk oder
unser Lager verlässt. Der Versand erfolgt ausschließlich auf
Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
5.2.Sollte die Absendung einer versandbereiten
Ware ohne unser Verschulden binnen drei Monaten nach
Rechnungslegung nicht erfolgt sein oder auf Wunsch des
Auftraggebers verschoben werden, so gilt unsere Leistung als
erbracht und sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des
Auftraggebers einzulagern. Diesbezügliche Lagerungskosten sind
uns prompt zu ersetzen. Nutzung und Gefahr gehen mit der
Einlagerung auf den Auftraggeber über./p>
6.1.Besteller, die Verbraucher iSd
Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 7
Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) von einem im
Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz
abgegebenen Vertragserklärung zurücktreten. Die Rücktrittsfrist
beginnt im Falle der Online-Bestellung von Waren mit dem Tag
des Erhaltes der bestellten Ware, im Falle der
Online-Bestellung von Dienstleistungen mit dem
Vertragsabschluss zu laufen. Es genügt, wenn die
Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen
abgesendet wird.
6.2.Im Fall des Rücktrittes findet eine
gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Preises nur Zug um
Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren
oder bereits empfangenen Leistungen statt. Die Kosten der
Rücksendung gehen zu Lasten des Bestellers. Die Ware ist in
ungenütztem, wiederverkaufsfähigem Zustand in der
Originalverpackung zu retournieren. Bei Artikeln, die durch
Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung
beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die
Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der
Ware Zubehör oder Teile fehlen. Empfangene Leistungen sind
soweit wie möglich zurückzustellen und dürfen vom Besteller
nicht mehr – auch nicht teilweise – verwendet bzw. in Anspruch
genommen werden oder sonstige Vorteile daraus gezogen werden.
Für die bereits erfolgte Benützung der Leistung wird von uns
ein angemessenes Entgelt einbehalten. Allfällige Kosten der
Zurückstellung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7.1.Die Ware ist nach Ablieferung unverzüglich
zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind prompt,
spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung unter
Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Auftragnehmer
bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer
Entdeckung zu rügen. Musste der Auftraggeber oder eine von ihm
bestellte örtliche Bauleitung oder sonstige fachmännische
Aufsicht während der Ausführung von Arbeiten oder bei der
Lieferung Mängel erkennen, so sind diese unverzüglich zu rügen.
Mängel eines Teiles der Lieferung dürfen nicht zur Beanstandung
der gesamten Lieferung führen.
7.2.Der Auftragnehmer leistet dafür Gewähr,
dass seine Leistungen die im Vertrag ausdrücklich bedungenen
bzw. die sonst gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben
und die Arbeiten sach- und fachgemäß ausgeführt wurden. Falls
Materialien vom Auftraggeber beigestellt werden, erstreckt sich
die Haftung des Auftragnehmers auf die fachgemäße Arbeit, nicht
aber auf Ansprüche aus den beigestellten Materialien,
insbesondere nicht auf Ersatz derselben. Wird eine Leistung
aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen und
sonstigen Spezifikationen des Auftraggebers angefertigt, so
erstreckt sich die Haftung des Auftragnehmers nur auf die
bedingungsgemäße Ausführung.
7.3.Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind
Mängel, die durch Überbeanspruchung, nachlässige oder
unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter
Betriebsmaterialien vom Auftraggeber oder dritter Seite
beigestelltes Material, Anweisungen des Auftraggebers oder
Montagearbeiten Dritter verursacht worden sind. Der
Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigungen durch Handlungen
Dritter und chemische Einflüsse. Teile, die einem natürlichen
Verschleiß unterliegen, sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Eine Haftung unsererseits ist überdies
ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferte Ware ohne Kenntnis
des Verwendungszweckes bestellt oder geliefert wird. Wir haften
auch nicht im Rahmen der gewerblichen oder nicht gewerblichen
Weiterveräußerung, Weitergabe, des unbefugten oder
unsachgemäßen Gebrauches sowie der Überlassung der Maschinen
und Geräte an Minderjährige oder sonst Geschäftsunfähige.
7.4.Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn
ohne Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen oder
Instandsetzungen am Liefergegenstand bzw. der Werkleistung
vorgenommen werden.
7.5.Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen
gelten für Verbrauchergeschäfte die gesetzlichen Regelungen,
somit zwei Jahre bei beweglichen und drei Jahre bei
unbeweglichen Sachen. Liegt jedoch kein Verbrauchergeschäft
vor, wird die Gewährleistungsfrist ausdrücklich auf sechs
Monate verkürzt und wird diese durch Verbesserungsversuche
weder verlängert noch unterbrochen. Im Gewährleistungsfall hat
der Auftraggeber dem Auftragnehmer zunächst die Möglichkeit zur
Nachbesserung zu geben. Für allfällige Gewährleistungsarbeiten
ist dem Auftragnehmer Zutritt zum Gewährleistungsobjekt zu
gewähren. Für Gewährleistungsarbeiten sind dem Auftragnehmer
überdies die erforderlichen Hilfskräfte, Hilfsmaterialien und
Werkzeuge vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung zu
stellen. Bei Gewährleistungsarbeiten, welche der Auftragnehmer
auf Anordnung des Auftraggebers außerhalb der normalen
Geschäftszeit durchzuführen hat, sind die dadurch entstehenden
Mehrkosten dem Auftragnehmer zu vergüten. Wenn die Beseitigung
jedoch einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, kann der
Auftraggeber nur verlangen, dass die Vergütung in angemessener
Höhe herabgesetzt wird. Der Auftragnehmer ist bei Werkverträgen
einvernehmlich von der Warnpflicht gemäß § 1168a ABGB,
ähnlichen Bestimmungen in anderen AGB oder anzuwendenden
anderen Rechtsvorschriften befreit.
8.1.Allfällige Regressforderungen, die
Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd.
PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer
Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet
worden ist.
8.2.Soweit in diesen Bedingungen nichts
anderes vorgesehen ist, bleibt die Haftung des Auftragnehmers
in allen Fällen auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand
seiner Leistung entstanden sind. Jeder darüber hinausgehende
Schadenersatz, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist
ausgeschlossen, sofern dem Auftragnehmer nicht grobes
Verschulden vorzuwerfen ist.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (neben dem Kapital insbesondere auch Zinsen und allfällige Kosten) unser Eigentum. Dies gilt auch im teilmontierten Zustand. Die Ware fällt im Insolvenzfall nicht in die Masse.
Abänderungen dieser allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, sonstige Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Diesfalls sind die Vertragspartner nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen.
Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, insbesondere Name und Adresse, zur Begründung, Ausgestaltung, Änderung und Erfüllung des Vertrages gespeichert und verarbeitet werden und sind wir berechtigt, die Daten in diesem Umfang und zu diesem Zweck auch an Dritte weiterzugeben, welche mit uns zusammenarbeiten.
Vertrags- und Erfüllungsort ist Klagenfurt, auch wenn die Übergabe oder Lieferung der Ware an einem anderen Ort zu erfolgen hat. Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertrag mittelbar oder unmittelbar ergebenden Ansprüche ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes ausschließlich das BG Klagenfurt. Für die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragspartner gilt österreichisches Recht. Vertragssprache ist Deutsch.